Der KZ-Verband/VdA kritisiert den Prozess gegen Jahn B. aufs Schärfste!
Jahn B. wurde unmittelbar nach der Demonstration gegen das Burschenschafter-Event „Fest der Freiheit“ am 4. Juni 2014 in der U-Bahn Station Schottentor in Wien festgenommen. Der damals 20-jährige Student wurde verhaftet, weil er die amtshandelnden PolizistInnen mit Worten aufforderte, den stark blutenden Antifaschisten Hüseyin S. ins Krankenhaus zu bringen. Obwohl Jahn B. den verletzten Hüseyin S. nicht kannte, bewies er Zivilcourage, indem er die BeamtInnen aufforderte den Verhafteten ärztlich versorgen zu lassen und die Umgebung darauf aufmerksam machte, mit welcher Brutalität hier die Polizei gerade eine Amtshandlung durchführte.
Am 8. April um 9:00 beginnt nun der Prozess gegen Jahn B. im Wiener Landesgericht. In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien wird ihm nun folgendes vorgeworfen: angebliche schwere Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung. Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine mehrjährige Freiheitsstrafe.
„Die Anklage gegen Jahn B. reiht sich in die skandalträchtigen Vorverurteilungen von AntifaschistInnen des letzten Jahres ein“, protestiert der Bundesvorsitzende des KZ-Verbands/VdA, Harald Grünn, in aller Schärfe, „Es geht offensichtlich darum, Proteste gegen Rechtsextremismus zu kriminalisieren und engagierte AntifaschistInnen mundtot zu machen.“
Jahn B. wurde grundlos von mehreren WEGA-PolizistInnen verhaftet, ihm nun Körperverletzung vorzuwerfen, grenzt an eine Farce. Der Bundesvorsitzende des KZ-Verband/VdA spricht seine volle Solidarität mit Jahn B. aus. „Zivilcourage gegen die brutale Festnahme eines Mitbürgers wie auch die Teilnahme an antifaschistischen Demonstrationen dürfen nicht kriminalisiert werden. Wir fordern die Staatsanwaltschaft Wien deshalb auf, die Anklage gegen Jahn B. fallen zu lassen!“, so Grünn abschließend.