Mit 1. April 2012 wechselte die erstinstanzliche Zuständigkeit für den Vollzug des Opferfürsorgegesetzes von den Ämtern der Landesregierungen zum Bundessozialamt.
Auf der Website des Bundessozialamts befinden sich auch die aktuellen Formulare für Anträge z.b. für Sterbegeld, Amtsbescheinigung und Opferausweis sowie für Rentenangelegenheiten.
Link zum Bundessozialamt – Opferfürsorge:
http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Renten_&_Entschaedigungen/Opferfuersorge