Einmalzahlung für alle „Waisen nach Opfern“?

Leserbrief (veröffentlicht im „Profil“, Nr. 15 vom 8. April 2013) zum Artikel in der Wochenzeitschrift „Profil“ Nr. 14 vom 29. März 2013 „Schmarotzer – der gnadenlose Umgang mit den Kindern des Widerstands“.

In Ihrem Artikel wird suggeriert, dass nun praktisch alle noch lebenden Waisen von Opfern des Faschismus eine Chance auf eine einmalige symbolische Entschädigungszahlung hätten.

Zur Erinnerung: Zahlreiche Waisen nach Opfern vor allem aus Oberösterreich stellten Anträge auf eine Hinterbliebenenrente nach dem Opferfürsorgegesetz, die auch in letzter Instanz abgelehnt wurden. Der politische Druck blieb aber aufrecht. Die vom Sozialministerium beschlossene Waisenregelung sieht leider vor, dass nur der kleinste Teil der Waisen nach Opfern, nämlich jene, die erst durch die OFG-Novellen 1995 und 2005 in den OFG-Personenkreis aufgenommen, wurden, noch keine Leistungen bezogen haben und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten, eine symbolische Einmalzahlung von EUR 2000,- beantragen können. Der größte Teil der Waisen nach Opfern des Faschismus geht somit weiterhin leer aus. Unser Ziel, die Aufnahme der Waisen nach Opfern in das OFG konnte somit nur zu einem sehr, sehr kleinen Teil erreicht werden. Es wurde die für das Budget des Sozialministeriums billigste Variante gewählt, es ist daher kein Wunder, dass erst so wenige Anträge eingelangt sind.

Harald Grünn
Bundesvorsitzender
KZ-Verband/VdA
Bundesverband österreichischer AntifaschistInnen, WiderstandskämpferInnen und Opfer des Faschismus

Link zum Artikel „Schmarotzer – der gnadenlose Umgang mit den Kindern des Widerstands“